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VG Gera, 27.07.2005 - 2 E 649/05 Ge |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag einer Schule auf Erlass einer einstweiligen Anordnung über die kostenlose Nutzung einer Turnhalle; Frage nach der Beteiligung an den Betriebskosten der Turnhalle; Gesetzlich festgelegte Unentgeltlichkeit der Nutzung durch öffentliche Träger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulträger - Kostenlose Nutzung einer kommunalen Turnhalle durch eine Ersatzschule
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.05.2000 - III ZR 252/99
Erfolglose Flucht ins Privatrecht beim Betreiben eines Schwimmbads
Auszug aus VG Gera, 27.07.2005 - 2 E 649/05
Die in der Regel vorausgesetzte Kostenfreiheit der Sportanlagennutzung durch Schulen kann weder durch die Gründung privatrechtlicher Träger der Einrichtung (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juli 1999 - 7 U 1717/98 - zitiert nach juris zum vergleichbaren rheinland-pfälzischen Landesrecht; BGH, Beschluss vom 24. Mai 2000 - III ZR 252/99 - zitiert nach juris zum vergleichbaren rheinland-pfälzischen Landesrecht) umgangen werden, noch durch die Umlegung von anteiligen Betriebskosten. - OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2002 - 6 A 11767/01
Zulassung zu einer öffentlichen Sportanlage; außerschulische Nutzung einer …
Auszug aus VG Gera, 27.07.2005 - 2 E 649/05
Der Sinn dieser Regelungen, die einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf Nutzung gewähren (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 16. September 2002 - 6 A 11767/01 - zitiert nach juris zum vergleichbaren rheinland-pfälzischen Landesrecht), erschließt sich aus der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 5. Januar 1994 (Drucksache 1/2970). - OLG Koblenz, 14.07.1999 - 7 U 1717/98
Auszug aus VG Gera, 27.07.2005 - 2 E 649/05
Die in der Regel vorausgesetzte Kostenfreiheit der Sportanlagennutzung durch Schulen kann weder durch die Gründung privatrechtlicher Träger der Einrichtung (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14. Juli 1999 - 7 U 1717/98 - zitiert nach juris zum vergleichbaren rheinland-pfälzischen Landesrecht; BGH, Beschluss vom 24. Mai 2000 - III ZR 252/99 - zitiert nach juris zum vergleichbaren rheinland-pfälzischen Landesrecht) umgangen werden, noch durch die Umlegung von anteiligen Betriebskosten. - VG Gera, 12.11.1998 - 4 K 497/98
Sport; Sport; Klagebefugnis des Schulträgers
Auszug aus VG Gera, 27.07.2005 - 2 E 649/05
Diese Begründung, insbesondere der Hinweis auf die hohen Unterhaltskosten von Schwimmbädern, zeigt, dass sich die in § 14 Abs. 2 Satz 1 ThürSportFG statuierte Unentgeltlichkeit nicht ausschließlich auf Gebühren und Beiträge bezieht, wie die Antragsgegnerin meint, sondern auch die Erhebung anteiliger Betriebskosten zum Gegenstand hat (vgl. auch VG Gera, Urteil vom 12. November 1998 - 4 K 497/98 - zitiert nach juris). - VG Gera, 10.02.1997 - 2 E 55/97
Auszug aus VG Gera, 27.07.2005 - 2 E 649/05
Je größer diese Erfolgsaussichten sind, desto mehr Gewicht kommt den Interessen des Antragstellers in der Abwägung zu (vgl. VG Gera, Beschluss vom 2. Februar 1997 - 2 E 55/97.GE - zitiert nach juris).